Ich betreibe eine reine Privatpraxis, d. h. dass ich keine Kassenzulassung habe und folglich auch nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen kann. Ich habe mich bewusst gegen die Kassenzulassung entschieden, da ich mein Konzept, das sehr individuell auf den Patienten eingeht, nicht im Rahmen einer „normalen“ Kassenarztsprechstunde durchführen kann.
Als Privatarzt habe ich gegenüber dem Kassenarzt folgende Vorteile, die Ihnen als Patienten voll zugutekommen:
Für den jeden Kontakt nehme ich mir ausreichend Zeit.
Behandlungsfrequenz: Die Frequenz richtet sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten. Das heißt, ich behandele nur so oft es notwendig, aber auch so oft es sinnvoll ist.
Die Behandlungskosten sind sehr individuell und werden nach GOÄ abgerechnet. Deshalb sind Pauschalpreise nicht möglich. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag. Die Preise für Erstvorstellungen betragen in der Regel weit unter 200 Euro, falls keine Infiltrationen durchgeführt werden müssen. Die reine Diagnostik/Zweitmeinung siedelt sich sogar meist unter 100 Euro an.
Hier erstatten die meisten gesetzlichen Gesundheitskassen einen Teil der Kosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse über die Voraussetzungen, die Höhe des Leistungsumfangs und die Abrechnungsmodalität.
Bitte nutzen Sie für die Terminvereinbarung unser Buchungs-Tool!
Alternativ können Sie uns auch gerne telefonisch zur Terminvereinbarung kontaktieren.
Wir sind gerne für Sie da!